STOPP ACTA! Demo am 11. Februar am Alexanderplatz

Unter dem Motto „Trag auch du dazu bei, dass Acta ad acta gelegt wird“ formieren sich die Gegner des Abkommens in Berlin am 11. Februar um 13 Uhr am Alexanderplatz, um ihren Frust über das geplante Vorhaben kundzutun. Acta – das Anti-counterfeiting Trade Agreement – steht uns ins Haus, doch was steckt eigentlich dahinter?

ACTA Berlin

© www.stopactaberlin.de

Acta ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchsetzen zu können. Er ist gleichzeitig eine Art Ergänzung des TRIPS-Abkommens (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums), welches im Jahr 1994 durch die Welthandelsorganisation (WTO) beschlossen wurde.

Der Acta-Vertrag jedoch ist auf eine Initiative der USA und Japan im Jahr 2006 zurückzuführen. Der fertige Vertrag wurde bis Januar von der Schweiz, den USA, einigen Staaten der EU, Kanada, Japan, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet. Die Unterschrift von Deutschland steht bisher aus formellen Gründen noch aus. Doch warum steht der Vertrag überhaupt so in der Kritik?

Die Gegner von Acta befürchten, dass dieser Vertrag weitreichende Folgen nach sich ziehen könnte. Kritiker sehen eine krasse Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet vorher. Die Bundesregierung äußerte, dass sich die Rechtslage in Deutschland dadurch nicht ändert. Es wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass die angeblich schwammigen Formulierungen der Bestimmungen einen zu großen Interpretationsspielraum zulassen. Auf der einen Seite soll die Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht ermöglicht werden, auf der anderen Seite fürchten Internetnutzer einen „massiven Eingriff in ihre Privatsphäre“.

Bei der Durchsetzung der Sanktionen sollen Internetprovider die entscheidende Rolle spielen. Internetanbieter werden dann gemäß der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haftbar gemacht und sollen hierfür Daten wie die IP-Adresse herausrücken, die bei Verstößen eine Identifizierung von Personen ermöglichen. Eine etwaige Sanktion wäre etwa die Sperrung des Internets ihrer Kunden nach drei Verwarnungen. Die endgültige Entscheidungsgewalt läge schlussendlich auch beim Anbieter.

Für Acta spricht jedoch, dass sich der Import von Markenplagiaten leichter unterbinden ließe. Laut EU-Kommission wurden allein im Jahr 2010 mehr als 103 Millionen Produkte beschlagnahmt, die gegen Urheberrechtsverletzungen verstießen.

Zwischen den Fronten tobt also ein Krieg, und noch immer ist nicht klar, wann und ob der Vertrag letztendlich überhaupt in Kraft tritt. Die Netzgemeinde ruft deutschlandweit zum Protest auf. Protestiert wird dann in insgesamt mehr als 50 deutschen Städten. In Polen, Tschechien, der Slowakei und Lettland zeigte die öffentliche Ablehnung bereits Erfolg. Die Ratifizierung des Vertrags wurde nach heftigen Protesten ausgesetzt – vorerst.

Tina Schwabe (mit Bildmaterial von www.stopactaberlin.de)

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