Namensschilder für Berliner Polizei

Mit Beginn des kommenden Jahres sollen Berliner Polizeibeamte sich mit Namensschild oder aber Dienstnummer ihrem Gegenüber erkennbar machen.  Während die Gewerkschaften gegen die nun offizielle Maßnahme Sturm laufen, freuen sich Bürgerrechtsorganisationen, und nicht nur die.

© Rike / pixelio.de

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Gut sei es, so der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) anlässlich der Pressekonferenz, „dass ein jahrzentelanger Streit nun beendet ist“. Gegen den offenkundigen Protest vieler Beamter und Beamtinnen entschied die Einigungsstelle des Landes Berlin für den öffentlichen Dienst, dass ab dem 1. Januar 2011 der Dienst mit Namensschild oder aber Dienstnummer angetreten werden soll. Polizeigewerkschaften wie die GdP und die DPoIG zeigen sich empört und kündigen den Rechtsweg an.

Nicht zuletzt Aufnahmen wie diese sind es, welche die Polizei – ob in Berlin oder sonstwo – in Misskredit bringen. Während die Maßnahme ,die Beamten per Namensschild identifizierbar zu machen, auch in vielen anderen Bundesländern seit Jahren schon überdacht und von den Gewerkschaften als inakzeptabel abgelehnt wird, setzt Berlin hier nun ein bundesweit bislang einmaliges Zeichen. Selbstverständlich werden etwaige Übergriffe im Dienst innerbehördlich untersucht und gesetzlich verfolgt. Nach Meinung etlicher Bürgerrechtsorganisationen und -vereinigungen geschieht dies allerdings, wenn überhaupt, nur in einem sehr geringen Prozentsatz. Auf Großeinsätzen wie Demonstrationen, Räumungen usw. kommt es immer wieder zu tumultartigen Szenen, welche die Aufgabe und den Ruf der Polizei in Frage stellen.

Bernhart Witthaut, der neue Präsident der GdP (Gewerkschaft der Polizei), brachte den Standpunkt seiner Kollegen mit einem Satz auf den Punkt. Auf dem Bundeskongress der Gewerkschaft forderte er: „Wenn die Polizisten ein Namensschild tragen müssen, dann die Demonstranten aber bitte auch.“

Der Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch, findet versöhnliche Worte für die umstrittene und doch nachvollziehbare Entscheidung. „Jeder von einer polizeilichen Maßnahme betroffene Bürger“, habe den Anspruch darauf zu wissen, „wer in ihre Rechte eingreift“.

Bernard Bruck (mit Bildmaterial von pixelio.de)

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