27. April 1920: Groß-Berlin-Gesetz verabschiedet

Der 27. April 1920 kann als entscheidender Schritt Berlins hin zur Weltstadt gewertet werden. Im Zuge des Groß-Berlin-Gesetzes wurde aus der Millionenstadt an der Spree eine Weltmetropole. Dabei erhielt die Stadt ihre Form, die im Großen und Ganzen bis heute Bestand hat.

© Maximilian Dörrbecker (Chumwa)

Heute vor 90 Jahren beschloss der Preußische Landtag das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde“, auch Groß-Berlin-Gesetz genannt. Durch das Gesetz wurden die bis dahin eigenständigen Städte (Alt-)Berlin, Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Schöneberg, Neukölln, Köpenick und Lichtenberg zudem 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einem Groß-Berlin zusammengefasst. Aus Alt-Berlin entstanden die Verwaltungsbezirke Mitte, Tiergarten, Wedding, Prenzlauer Berg (bis 1921 Prenzlauer Tor), Friedrichshain und Kreuzberg (bis 1921 Hallesches Tor).

Zu den gut 1,9 Millionen Einwohnern Alt-Berlins gesellten sich noch einmal genauso viele Neu-Berliner aus den eingemeindeten Gebieten. Mit 3,8 Millionenen Einwohnern stieg Berlin schlagartig zur drittgrößten Stadt der Welt nach New York und London auf. Die Einwohnerzahl stieg in den folgenden Jahren sogar auf über 4 Millionen an. Heute hingegen hat die Stadt „nur“ noch etwa 3,4  Millionen Einwohner. Flächenmäßig erklomm Berlin damals sogar den zweiten Platz, nachdem sich die Größe des Stadtgebietes durch die Reform mehr als verdreizehnfachte. Das Gesetz trat schließlich zum 1. Oktober 1920 in Kraft.

Nach der zwischenzeitlichen jahrzentelangen Teilung der Stadt nach 1945 orientierte man sich 1990 auch im Einigungsvertrag bei der Ziehung der Landesgrenzen zwischen Berlin und Brandenburg an den Beschlüssen des Groß-Berlin-Gesetzes.

Martin Schlereth

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