Kinder dürfen laut sein – per Gesetz!

Kinder machen Dreck! Kinder machen Krach! Alles unbestritten, aber was will man dagegen machen? So manch einer versucht mit dem Gang vor Gericht den kleinen Rabauken Einhalt zu gebieten. Derartigem – mit Verlaub – armseeligen Verhalten wird nun in Berlin per Gesetz der Wind aus den Segeln genommen.

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Klar, Kinder können einem den letzten Nerv rauben. Aber wie sollte man juristisch klären können, wann das Lachen eines Kindes noch zu vetreten ist und ab wann es sich um eine gesetzeswidrige Geräuschemission handelt? Der Berliner Senat hat nun die einzig richtige Konsequenz gezogen. Gestern trat ein Gesetz in Kraft, welches von Kindern verursachte Geräusche  – egal ob in der Wohnung, auf dem Spielplatz oder in der Kindertagesstätte – „juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar“ einschätzt. Für das neue Geräuschemissionsgesetz zeichnet die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz verantwortlich.

Von der neuen Regelung provitieren natürlich in erster Linie Familien in ihrem Zuhause, aber besonders auch Kindertagesstätten. Noch im November 2008 musste eine Kita im Stadtteil Friedenau schließen, nachdem Nachbarn aufgrund des Geräuschpegels der Kinder geklagt hatten.

Die Berichterstatterin für Lärmschutz der FDP-Bundestagsfraktion Judith Skudelny begrüßt das neue Gesetz zwar inhaltlich, sieht im Alleingang Berlins jedoch ein falsches Signal. Sie bevorzugt eine Lösung auf Bundesebene. Eigentlich kein schlechter Plan, da auch der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vorsieht, Kinderlärm als gesetzlich unbedenklich zu beurteilen. Doch die Verantwortlichen im Roten Rathaus waren nun einmal schneller bei der Umsetzung als Ihre Bundeskollegen. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Tolerierung von Kindergeräuschen ist durch das Berliner Vorpreschen keineswegs behindert, im Gegenteil, die Angelegenheit könnte so endlich richtig Fahrt aufnehmen.

Alles in allem bleiben übermäßig lärmende Kinder doch eher eine Angelegenheit der Erziehung durch ihre Eltern und weniger eine Sache der Gerichte. Und mal ehrlich: wer sich an spielenden, tobenden und lachenden Kindern derartig stört, dem kann kein Gesetz der Welt helfen.

Martin Schlereth

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