Fahrscheine in Berlin ab 1.8. teurer | BVG erhöht die Ticketpreise

Das letzte Mal hatte die BVG ihre Ticketpreise vor etwa anderthalb Jahren, im Januar 2011, erhöht. Damals mussten Monatskartenkäufer eine Preiserhöhung von 2,8% (von 72 auf 74 Euro) hinnehmen. Noch heftiger traf es Gelegenheitsfahrer, denn der Preis eines Einzelfahrscheins für den AB-Bereich stieg von EUR 2,10 auf EUR 2,30 um knapp 10%. Diesmal trifft es hingegen vor allem die Vielfahrer.

© Kristin Charlotte Schmeding / pixelio.de

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Besitzer von Monatskarten zahlen ab 1. August ganze 77 Euro für eine AB-Monatskarte; das entspricht einer Preiserhöhung von über 4%. Der Preis für eine AB-Jahreskarte steigt um über 2% und beträgt 710 statt bisher 695 Euro. Doch auch bei den Einzeltickets schlägt die BVG zu: Der normale AB-Fahrschein kostet jetzt EUR 2,40 statt EUR 2,30, d.h. fast 4,5% mehr als vorher, und für die 4-Fahrten-Karte zahlt man ab sofort EUR 8,40 statt EUR 8,20 (fast 2,5% mehr). Besonders happig werden Fahrten in den A- bzw. C-Bereich für Besitzer von AB- bzw. BC-Tickets. Der Anschlussfahrschein A/C kostet nun nämlich nicht mehr EUR 1,50, sondern EUR 1,60 und ist damit ganze 6,7% teurer als zuvor.

Preis für die Kurzstrecke erhöht sich nicht

Nicht betroffen von der Tariferhöhung der BVG ist das Kurzstreckenticket. Es kostet weiterhin EUR 1,40. Auch der Tarif für den Fahrrad-Kurzstreckenfahrschein erhöht sich nicht und bleibt bei EUR 1,10. Der Preis für ein Fahrradmitnahmeticket für den AB-Bereich beträgt ab 1.8.2012 allerdings EUR 1,60 und wurde damit ebenfalls um 6,7% erhöht. Die Monatskarte S (Sozialticket) kostet hingegen nach wie vor EUR 33,50.

Gültigkeit alter Fahrkarten und Umtausch

© Windrose / pixelio.de

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Wer vor der Tariferhöhung noch Tickets zum alten Preis hamsterte, kann diese nur noch bis einschließlich 14. August 2012 nutzen. Jahreskarten und sonstige im Voraus gekauften Tickets, welche nicht entwertet werden müssen, bleiben hingegen weiterhin gültig. Wer die alten zu entwertenden Fahrscheine nach den zwei Wochen noch weiter nutzen möchte, ist gezwungen, sie vorher in einer BVG-Verkaufsstelle umzutauschen. Dafür müssen Kunden allerdings zusätzlich den Differenzbetrag zum neuen Fahrpreis zahlen. Wer das nicht will, kann sich das Geld für seine alten Fahrscheine noch bis zum Ende des Jahres zurückerstatten lassen. Umgetauscht werden in den BGV-Kundenzentren bis zu zehn Fahrscheine. Reisemärkte und -agenturen können das Geld für alte Tickets leider nicht erstatten.

Eine Übersicht über alle neuen Preise sind hier zu finden (PDF-Download):
https://www.bvg.de/index.php/de/binaries/asset/download/1096293/file/1-1

Veronika Streit (mit Bildmaterial von Kristin Charlotte Schmeding & Windrose / pixelio.de)

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