Abmahnung | Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

Die Wasserpreise in Berlin sind zu hoch! Das jedenfalls meint das Bundeskartellamt und verkündete deshalb, die Berliner Wasserbetriebe abmahnen zu wollen. Noch vor Jahresende soll der Bescheid laut Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt zugestellt werden. Danach haben die abgemahnten Betriebe rund vier Wochen Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Tun sie das nicht oder ohne überzeugende Argumente, werden sie gesetzlich gezwungen, die Wasserpreise zu senken.

© Gitti Moser / pixelio.de

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Bereits jetzt läuft ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, in welchem die Berliner Wasserbetriebe sich mit der Kartellbehörde darüber streiten, ob das Bundeskartellrecht überhaupt auf die Berliner Wasserpreise anwendbar ist. Da das Bundesland Berlin zur Hälfte an den Berliner Wasserbetrieben beteiligt ist, ist es – genauso wie die anderen Anteilhaber Veolia und RWE – natürlich nicht an einer Senkung der Wasserpreise und der damit einhergehenden Schmälerung der Gewinne interessiert. Allein in den vergangenen acht Jahren betrugen diese 1,9 Milliarden Euro; davon sah das Land Berlin 788 Millionen.

Die Frage ist, ob mit Wasser, das eigentlich allen Erdenbürgern als Gemeingut zur Verfügung stehen sollte, nicht generell überhaupt kein Profit erwirtschaftet werden sollte. Die rot-schwarze Regierung hat in ihrem am Mittwoch unterzeichneten Koalitionsvertrag beschlossen, die Berliner Wasserverträge nachzuverhandeln, um weitere starke Preisanstiege in Zukunft vermeiden zu können.  Ob und wann das geschieht, bleibt allerdings offen. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen hofft indessen, dass sich in dieser Hinsicht schnell etwas tut und die Wasserpreise in Berlin bald günstiger werden, damit der Wohnraum in der Hauptstadt auch inklusive Nebenkosten bezahlbar bleibt.

Veronika Streit (mit Bildmaterial von Gitti Moser / pixelio.de)

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